Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der geschäftsführende Vorstand trifft sich etwa monatlich.
Der Beirat besteht aus max. 25 Mitgliedern. Neben den Gruppenleiter*innen werden weitere Beiratsmitglieder auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Gemeinsam mit dem Vorstand trifft sich der Beirat dreimal jährlich.
Der Ehrenrat ist berufen, um Vereinsstreitigkeiten zu schlichten sowie Ehren- und Ausschlussverfahren durchzuführen. Er besteht aus fünf Mitgliedern.
Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie wählt die o.g. Organe, entlastet den Vorstand und stimmt über Satzungsänderungen ab.